§§ 270 ff. InsO

Der Eigenverwaltung eine Stimme geben.

Forum 270 verbindet erfahrene Sanierungs- und Insolvenzexperten. Wir entwickeln gemeinsame Standards für Eigenverwaltungsverfahren, fördern den fachlichen Austausch und geben der Praxis eine Stimme.

Wofür wir stehen

Wir fördern die Qualität der Eigenverwaltung.

Eine Analyse erfolgreicher und weniger erfolgreicher Verfahren lässt klare Erfolgsfaktoren erkennen. An diesen setzen wir an – in drei Feldern.

01

Standards & Leitlinien

Gemeinsame Standards für die Einleitung und Durchführung von Eigenverwaltungsverfahren – mit freiwilliger Selbstbindung aller Mitglieder.

02

Wissenschaftlicher Austausch

Kolloquien und Podiumsdiskussionen mit Akteuren aus der Sanierungsberatung, Sachwaltung und Insolvenzverwaltung, Gläubiger- und Schuldnervertretern sowie Wissenschaft und Politik.

03

Interessenvertretung

Wir bringen die Praxis der Eigenverwaltung in die Gesetzgebung ein und setzen uns – in Zusammenarbeit mit Verbänden, Behörden und Hochschulen – für einen rechtssicheren Rahmen und hohe Qualität in Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren ein.

Eigenverwaltung

Sanierung aus eigener Kraft – unter Insolvenzschutz

Der Gesetzgeber hat Management und Gesellschaftern mit der Eigenverwaltung ein transparentes und planbares Verfahren zur Verfügung gestellt, mit dem ohne vollständigen Kontrollverlust saniert werden kann. So sieht der idealtypische Ablauf aus:

  1. Schritt 01

    Verfahrensvorbereitung

    Vor dem Antrag entsteht die Eigenverwaltungsplanung nach § 270a Abs. 1 InsO – vollständig und schlüssig eröffnet sie einen rechtssicheren Weg in die Eigenverwaltung. Dazu kommen die Erklärungen nach § 270a Abs. 2 InsO, die Kontaktaufnahme mit dem Insolvenzgericht, die Auswahl des Sachwalters und die ersten Maßnahmen: Insolvenzgeld, Inventur, Buchhaltungsschnitt, Mitarbeiter- und Gläubigerinformation.

  2. Schritt 02

    Eigenverwalter & Sachwalter

    Mit der Anordnung wird eine insolvenzerfahrene Person mit Alleinvertretungsbefugnis in das Geschäftsführungsorgan berufen; die Geschäftsverteilung wird unverzüglich in einer Geschäftsordnung dokumentiert. Kommunikationswege und Kontrollmechanismen mit dem vorläufigen Sachwalter werden sofort abgestimmt – mit Einblick in die Bücher, Reporting und einem wöchentlichen Jour fixe.

  3. Schritt 03

    Gläubigerausschuss

    Umgehend nach Anordnung wird der Gläubigerausschuss über Verfahrensablauf und Geschäftsordnung informiert. In seiner ersten Sitzung fallen die wesentlichen Weichen – Verfahrensstrategie, Insolvenzplan, M&A-Prozess, Liquiditätsplanung und Reporting – und es wird Transparenz über die Kosten im Vergleich zur Fremdverwaltung hergestellt.

  4. Schritt 04

    Insolvenzplan, übertragende Sanierung, Dual Track

    Die Leitungsorgane behalten die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis und bestimmen Richtung und Ablauf mit. Der Vergleichsrechnung nach § 220 Abs. 2 InsO kommt besonderes Gewicht zu: Sie darf sich nicht auf Liquidationswerte beschränken. Eine belastbare Grundlage entsteht in der Regel nur, wenn parallel zum Insolvenzplan ein ergebnisoffener M&A-Prozess läuft (Dual Track).

Thomas Oberle
„Wir sind mit dem Forum 270 angetreten, um der Eigenverwaltung in Deutschland eine Stimme zu geben und das Sanierungsinstrument vor rechtsmissbräuchlicher Anwendung zu schützen.“
Thomas Oberle, Mitglied des Forum 270 – anlässlich der Veröffentlichung der Grundsätze

Aktuelles

Jahresveranstaltung & Berichte

Einmal im Jahr bringen wir Akteure aus der Restrukturierungsbranche an einen Tisch: Sanierungsberater, Sachwalter und Insolvenzverwalter, Gläubiger- und Schuldnervertreter sowie Wissenschaft und Politik.

Herbstveranstaltung 2026

Gläubigerausschüsse in der Eigenverwaltung – Herausforderungen einer schwindenden Gläubigerbeteiligung

Termin
Donnerstag, 29. Oktober 2026, ab 14:00 Uhr
Ort
Weingut von Winning, Deidesheim

Die Teilnahme erfolgt ausschließlich auf persönliche Einladung des Vorstands. Über die Ergebnisse berichten wir anschließend an dieser Stelle.

Berichte & Meldungen

November 2026

Rückblick

Bericht zur Herbstveranstaltung 2026

Die Ergebnisse der Podiumsdiskussion zu Gläubigerausschüssen in der Eigenverwaltung fassen wir nach der Veranstaltung an dieser Stelle zusammen.

Bericht folgt

Juni 2026

Mitglieder

Forum 270 erweitert seinen Mitgliederkreis

Fünf neue Mitglieder aus renommierten Restrukturierungs- und Insolvenzkanzleien: Dr. Karl-Friedrich Curtze (GÖRG), Dr. Jürgen Erbe (Schultze & Braun), Dr. Florian Harig (anchor), Nadja Raiß (K&L Gates) und Katja Schmitt (SZA).

Alle Mitglieder →

März 2022

Standard

Überarbeitete Fassung der Grundsätze

Die Grundsätze für Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO) liegen in überarbeiteter Fassung vor – einschließlich einer kommentierten Gliederung der Eigenverwaltungsplanung nach § 270a Abs. 1 InsO.

Zu den Grundsätzen →

Der Standard

Grundsätze für Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung

Der Standard des Forum 270 in der überarbeiteten Fassung März 2022 – von den Grundlagen über den idealtypischen Verfahrensablauf bis zu Sachwalter und Verfahrenskosten, mit kommentierter Gliederung einer Eigenverwaltungsplanung nach § 270a Abs. 1 InsO.

Grundsätze im Detail (PDF, 1,4 MB)
  1. 01

    Grundlagen

    Beteiligte, Verfahrenszweck und Haftung: Wesentlichen Anteil am Erfolg haben Eigenverwaltung, (vorläufiger) Sachwalter und (vorläufiger) Gläubigerausschuss – ihre Zusammenarbeit ist von eminenter Bedeutung.

  2. 02

    Voraussetzungen für sinnvolle Eigenverwaltungsverfahren

    Unternehmensgröße und Kosten, geeignete Anwendungsfälle, Ausschlusskriterien, subjektive Voraussetzungen auf Schuldnerebene und die professionelle Einleitung des Verfahrens.

  3. 03

    Idealtypischer Ablauf eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung

    Verfahrenseinleitung und -abwicklung: Vorbereitung, Sachwalterauswahl, Eigenverwaltungsplanung, Gläubigerausschuss, Insolvenzplan und Dual Track bis zum Verfahrensabschluss.

  4. 04

    Die Person des Eigenverwalters

    Insolvenzkundige Person mit Organstellung und Verwaltererfahrung, verpflichtet auf das Primat der Gläubigerinteressen (§ 1 InsO), höchstpersönlich in den Kernaufgaben – ohne Unternehmensbeteiligung („kein Consulting for Equity“).

  5. 05

    Die Person des Sachwalters

    Vom Gericht bestellte, geeignete, geschäftskundige und neutrale Person: Auswahlkriterien, Branchenkenntnisse, Gerichtslistung, Unabhängigkeit und Überwachung.

  6. 06

    Die Kosten des Eigenverwaltungsverfahrens

    Rechtsgrundlage der Honorierung, Transparenz bereits im Insolvenzantrag (§ 270a Abs. 1 Nr. 5 InsO), Vergleich der „echten Kosten“ mit einer Fremdverwaltung und die Vergütung des (vorläufigen) Sachwalters.

  7. Anlage

    Kommentierte Gliederung einer Eigenverwaltungsplanung

    Aufbau einer Eigenverwaltungsplanung nach § 270a Abs. 1 InsO – kommentiert und praxisnah gegliedert.

Mitglieder

Experten aus ganz Deutschland

Jedes Mitglied hat mindestens fünf Eigenverwaltungsverfahren verantwortlich und erfolgreich begleitet.

Aufnahmekriterien

Mitgliedschaft

Erfahrung, die Verantwortung trägt.

Mitglied im Forum 270 kann nur werden, wer seine Expertise nachweislich unter Beweis gestellt hat, Unternehmen nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Eigenverwaltung berät und einstimmig vom Mitgliedergremium bestätigt wird.

  • 01 Mindestens fünf Jahre Berufstätigkeit mit Schwerpunkt in Sanierungsberatung, Insolvenzberatung oder Insolvenzverwaltung.
  • 02 Mindestens fünf Verfahren in Eigenverwaltung, verantwortlich und erfolgreich begleitet.
  • 03 Freiwillige Selbstbindung an die Grundsätze des Forum 270.

Kontakt

Schreiben Sie uns.

Für Fragen zum Verein, zu den Grundsätzen oder zur Mitgliedschaft erreichen Sie uns per E-Mail oder über das Formular.

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